Gib eine Aufgabe ein ...
Analysis Beispiele
Schritt 1
Zerlege den Grenzwert unter Anwendung der Quotientenregel für Grenzwerte auf den Grenzwert, wenn sich an annähert.
Schritt 2
Zerlege den Grenzwert unter Anwendung der Summenregel für Grenzwerte auf den Grenzwert, wenn sich an annähert.
Schritt 3
Ziehe den Term aus dem Grenzwert, da er konstant bezüglich ist.
Schritt 4
Bringe den Grenzwert in die trigonometrische Funktion, da der Kosinus stetig ist.
Schritt 5
Zerlege den Grenzwert unter Anwendung der Summenregel für Grenzwerte auf den Grenzwert, wenn sich an annähert.
Schritt 6
Berechne den Grenzwert von , welcher konstant ist, wenn sich annähert.
Schritt 7
Zerlege den Grenzwert unter Anwendung der Summenregel für Grenzwerte auf den Grenzwert, wenn sich an annähert.
Schritt 8
Ziehe den Term aus dem Grenzwert, da er konstant bezüglich ist.
Schritt 9
Bringe den Grenzwert in den Logarithmus.
Schritt 10
Zerlege den Grenzwert unter Anwendung der Summenregel für Grenzwerte auf den Grenzwert, wenn sich an annähert.
Schritt 11
Berechne den Grenzwert von , welcher konstant ist, wenn sich annähert.
Schritt 12
Ziehe den Term aus dem Grenzwert, da er konstant bezüglich ist.
Schritt 13
Ziehe den Exponenten von aus dem Grenzwert durch Anwendung der Potenzregel für Grenzwerte.
Schritt 14
Schritt 14.1
Berechne den Grenzwert von durch Einsetzen von für .
Schritt 14.2
Berechne den Grenzwert von durch Einsetzen von für .
Schritt 14.3
Berechne den Grenzwert von durch Einsetzen von für .
Schritt 14.4
Berechne den Grenzwert von durch Einsetzen von für .
Schritt 15
Schritt 15.1
Vereinfache den Zähler.
Schritt 15.1.1
Addiere und .
Schritt 15.1.2
Der genau Wert von ist .
Schritt 15.1.3
Mutltipliziere mit .
Schritt 15.1.4
Subtrahiere von .
Schritt 15.2
Vereinfache den Nenner.
Schritt 15.2.1
Mutltipliziere mit .
Schritt 15.2.2
Addiere und .
Schritt 15.2.3
Der natürliche Logarithmus von ist .
Schritt 15.2.4
Mutltipliziere mit .
Schritt 15.2.5
Potenziere mit .
Schritt 15.2.6
Subtrahiere von .
Schritt 15.3
Ziehe das Minuszeichen vor den Bruch.